Vielleicht haben Sie es schon gelesen oder wurden von Ihrer Krankenkasse bereits informiert: Die Kassen haben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöht – teils massiv. Und das kostet aufs Jahr gerechnet viel Geld.
Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung bis zum 31.01.2025 kann sich lohnen und dauert nur wenige Minuten.
Der Zusatzbeitrag ist durchschnittlich zwischen 0,8 und 1,2 % Punkte angestiegen und liegt damit zwischen 1,84 % und 4,4%. Das heißt für Sie in Ihrem Arbeitnehmeranteil bei einem Monatseinkommen von:
2.500 € Brutto – eine jährliche Ersparnis von ca. 150 €
3.000 € Brutto – eine jährliche Ersparnis von ca. 180 €
3.500 € Brutto – eine jährliche Ersparnis von ca. 210 €
4.000 € Brutto – eine jährliche Ersparnis von ca. 240 €
Der Zusatzbeitrag ist durchschnittlich zwischen 0,8 und 1,2 % Punkte angestiegen und liegt damit zwischen 1,84 % und 4,4%. Das heißt für Sie in Ihrem Arbeitnehmeranteil bei einem Monatseinkommen von:
2.500 € Brutto
– eine jährliche Ersparnis von ca. 150 €
3.000 € Brutto
– eine jährliche Ersparnis von ca. 180 €
3.500 € Brutto
– eine jährliche Ersparnis von ca. 210 €
4.000 € Brutto
– eine jährliche Ersparnis von ca. 240 €
1. Informieren:
Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge und die zukünftigen Kosten (und Leistungen) verschiedener Krankenkassen z.B. unter www.zusatzbeitrag.net oder ähnlichen Vergleichsportalen.
2. Entscheiden:
Überlegen Sie, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Dies können Sie noch bis zum 31.01.2025 tun.
3. Wechseln:
Unter www.zusatzbeitrag.net (oder anderen Vergleichsportalen) können Sie Ihren Wechsel direkt online in wenigen Schritten vornehmen.
Ergänzend zu dem vom Gesetzgeber festgelegten allgemeinen Beitragssatz von 14,6% des Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 €/Monat) können die Krankenkassen die individuellen Kosten über den zusätzlichen Beitragssatz regeln. Über die Höhe bestimmt der Verwaltungsrat der jeweiligen Krankenkasse. Der individuelle Beitrag ist notwendig, da der Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkassen Finanzmittel zugewiesen bekommen, nicht alle Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt. Die meisten Krankenkassen haben keine Reserven mehr, um Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aufgrund der angespannten Finanzlage gesetzlich von 1,7% auf 2,5% gestiegen. Fast alle Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag jedoch überdurchschnittlich erhöht (gelbe Markierung). Der beigefügte Auszug gibt Ihnen einen ersten Überblick, wo der jeweils aktuelle Beitragssatz der Krankenkasse liegt und wie hoch der darin enthaltene Zusatzbeitrag ist. Die Spreizung beim Zusatzbeitrag zwischen den einzelnen Kassen liegt zwischen 1,84% und 4,4%.
Wenn Sie sich entschieden haben, die Krankenkasse zu wechseln, melden Sie sich innerhalb der ersten 14 Tage Beschäftigung bei Ihrem neuen Arbeitgeber bei der neuen Krankenkasse an. Bei den meisten Krankenkassen geht dies einfach und innerhalb von wenigen Minuten über ein Onlineformular.
Nein, Ihre neue Krankenkasse übernimmt für Sie die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse. Für Sie als Versicherter entsteht deshalb keine Versorgungslücke.
Bitte informieren Sie Ihre Residenzleitung und legen dort eine Kopie Ihrer Mitgliedsbescheinigung/neue Krankenkassenkarte vor. Ihre Residenzleitung lädt diese dann in optiVU hoch.
Als neue Mitarbeitende der Hauptverwaltung informieren Sie bitte bdlWagner und legen dort Ihre neue Mitgliedsbescheinigung/Kopie der Krankenkassenkarte vor.
Es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Gültig wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats.
Nein, Sie haben ein sofortiges Wahl-und damit auch Wechselrecht.
Nein, gesetzliche Krankassen müssen grundsätzlich jeden Menschen, der sich gesetzlich versichern möchte und auch vorher gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert war, aufnehmen.
